Info an Patienten
Geschätzte Patientinnen und Patienten
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates zur ausserordentlichen Lage gemäss Art. 7 des Epidemiengesetzes vom 16.3.2020, gilt bis mindestens 19.4.2020 folgende Regel:
«Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten...Nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen müssen ausgesetzt werden.»
Sämtliche Zahnarztpraxen der Schweiz müssen den Betrieb auf die Behandlung von Schmerzpatienten und Unfallpatienten reduzieren. Alle anderen Patiententermine werden abgesagt.
Für die Zahnarztpraxis werden die zwingend notwendigen Behandlungen folgendermassen definiert:
Schmerzen, Unfälle, strukturschädigende und potentiell strukturschädigende Zustände dürfen behandelt werden.
Es ist uns nicht mehr erlaubt, dentalhygienische und prophylaktische Behandlungen, sowie verschiebbare Behandlungen für Zahnersatz, Füllungen und Wahleingriffe durchzuführen.
Für Notfälle bleibt unsere Praxis wie gewohnt oder nach Ansage auf dem Anrufbeantworter erreichbar:
Montag bis Freitag: 8:00-12:00 und 13.00-17.00 Uhr
Telefonnummer: 055 412 28 96